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Urlauber müssen für versehentliche Doppelbuchung nicht zahlen

Urlauber müssen für eine versehentliche Doppelbuchung nicht zahlen. Wie die Richter des Landgerichts Frankfurt entschieden haben, kann ein Veranstalter nicht darauf bestehen, dass der Kunde die Kosten einer Reise trägt, wenn diese versehentlich doppelt gebucht wurde.

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